Lieferservice

Leader Gastro bietet Ihnen 2 Lieferarten an:

1) Basislieferung

Leader Gastro liefert seine Produkte ab einem Bestellwert von CHF 800.- (exkl. MwSt.) kostenlos in die ganze Schweiz. Die Bedingungen für eine kostenlose Lieferung sind befahrbare und barrierefreie Strassen.

Es werden keine Lieferungen direkt an Bergstationen vorgenommen, für diese Art von Transport wird eine separate Offerte erstellt. Die Lieferungen an Bergstationen verstehen sich franko Abholstellen im Tal.

Die Lieferfristen variieren von einem Produkt zum anderen. Weitere Informationen finden Sie auf dem für Sie interessanten Produktblatt. 

Mit unserem Basisliefermodus erfolgt die Lieferung bis an die Haustür. Bei einem weiteren Transport geht die Verantwortung auf den Kunden über. 

Je nach Grösse und Gewicht werden unsere Produkte per Transportunternehmen oder Paketdienst versandt.

2) Lieferung und Installation mit Entsorgung von Altgeräten

Wir liefern Ihre Bestellungen direkt zu Ihnen nach Hause und installieren Ihre Gräte am gewünschten Ort.

Lieferungen mit Installation umfassen:

  • Lieferung an den gewünschten Ort
  • Installation
  • Entfernung von Karton und Plastik
  • Inbetriebnahme der Geräte
  • Einstellung der Geräte
  • Anwendungshinweise
  • Rücknahme von Altgeräten zur Entsorgung. Die Anzahl der zu entsorgenden Geräte darf die Anzahl der gelieferten Geräte nicht überschreiten (Beispiel: 1 geliefertes Gerät = 1 entsorgtes Gerät).

Die Lieferfristen variieren von einem Produkt zum anderen. Weitere Informationen finden Sie auf dem für Sie interessanten Produktblatt.

Die Kosten für diese Dienstleistung variieren je nach Produkt (Volumen, Gewicht, usw...).

Wir schliessen die Geräte mit den mitgelieferten Ausstattungen an. Wir ändern keine bestehenden Installationen wie Sanitär-, Gas- und Elektroinstallationen ab.

Je nach Grösse und Gewicht werden unsere Produkte per Transportunternehmen oder Paketdienst versandt.

Installationsanforderungen (Punkt 2)

Es müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Geräte problemlos an den gewünschten begehbaren Ort geliefert und montiert werden können. 

Alle Lieferungen mit eingeschränkter Zugänglichkeit, wie z.B.: Hindernisse, Treppen, Fußböden, Fenster oder Vitrinen, Keller, Absperrungen, usw…, die mehr als eine Person für die Lieferung erfordern, müssen im Voraus angekündigt werden.  Lieferungen mit eingeschränkter Zugänglichkeit werden nur auf Kostenvoranschlag und auf Kosten des Kunden angenommen.

Sind die Durchgänge und Zugänge zu den Gebäuden im Vergleich zur Grösse der gelieferten Ware zu klein oder erschweren sie die Arbeitsbedingungen, so gehen alle daraus resultierenden Kosten, insbesondere für die Erweiterung des Durchgangs, das Schneiden der Teile, die Mehrarbeit und Verzögerungen aufgrund dieser Unannehmlichkeiten, zu Lasten des Kunden.

Alle Bauarbeiten müssen so weit fortgeschritten sein, dass die Installation möglich ist. Mauerwerk-, Reinigungs- und Malerarbeiten, sowie Arbeiten in Bezug auf die Lagerung, elektrische Installation und Anschlüsse sind im Angebot nicht enthalten. Wir ändern keine bestehenden Installationen wie Sanitär-, Gas- und Elektroinstallationen ab. 

Wir schliessen die Geräte mit den mitgelieferten Ausstattungen an. Alle Wasser- und Stromanschlüsse müssen für den Anschluss der Geräte am Installationsort des Kunden vorhanden sein. Der Anschluss ans Stadtgas muss durch einen zugelassenen Techniker erfolgen.

Der Kunde verpflichtet sich, Wasser, Strom, Beleuchtung und abschliessbare Räume zur Verfügung zu stellen, die für die Lagerung der gelieferten Geräte und der zur Montage mitgebrachten Werkzeuge erforderlich sind.

Wir sind nur für die Lieferung der Geräte an den gewünschten Ort, ihre Installation und Inbetriebnahme verantwortlich. Wir übernehmen keine Verantwortung für alle andern durch den Kunden durchgeführten Arbeiten.

Wichtige Informationen zum Warenempfang

Trotz der ständigen Bemühungen unserer Lieferanten und Logistikpartner, Ihnen die Ware intakt zu liefern, können wir eine Beschädigung Ihrer Produkte durch den Transport nicht ausschliessen. Damit wir Ihre Reklamationen bezüglich Beschädigung oder fehlenden Produkten berücksichtigen und das/die Problem(e) schnell lösen können, befolgen Sie bitte die folgenden Anweisungen:

  • Überprüfen Sie sofort nach Erhalt der Ware und in Anwesenheit des Lieferanten, ob der Inhalt der Lieferung mit Ihrer Bestellung übereinstimmt, und ob er keine Schäden aufweist.
  • Überprüfen Sie, ob die Verpackung intakt ist.
  • Packen Sie dann das Produkt in Anwesenheit des Lieferanten aus und überprüfen Sie, ob es von aussen nicht beschädigt ist. Diese Kontrolle ist unerlässlich und besonders notwendig bei fragilen Produkten wie Glastüren oder Glasdisplays.
  • Wenn Sie einen Schaden feststellen, ist es unerlässlich, ihn auf dem Lieferschein des Transportunternehmens oder des Paketdienstes zu vermerken. Achten Sie darauf, den Schaden so genau wie möglich zu beschreiben. Dies erlaubt eine einfachere und schnellere Bearbeitung des Problems.
  • Bei fehlenden Produkten vermerken Sie diese bitte auch auf dem Lieferschein.

Reklamationen werden nur berücksichtigt, wenn der Schaden und die fehlenden Produkte eindeutig auf dem Lieferschein angegeben werden. Spätere Reklamationen, die nicht auf dem Lieferschein enthalten sind, werden nicht berücksichtigt.

Lieferfristen

Aufgrund der unterschiedlichen Produktionsfristen seiner Lieferanten kann Leader Gastro die auf der Website www.leader-gastro.ch genannten Lieferfristen nicht garantieren. Daher kann Leader Gastro nicht für solche Verzögerungen verantwortlich gemacht werden und es kann dafür keine Entschädigung gefordert oder verrechnet werden.

Lieferung mit Installation

Da das Transportunternehmen keine feste Lieferzeit (Zollverspätung, Strassenverkehr usw.) garantieren kann, ist es für Leader Gastro je nach Ankunftszeit des Transports nicht möglich, die Ware noch am selben Tag zu installieren. In diesem Fall verpflichtet sich Leader Gastro, die bestellten Geräte innerhalb von maximal 48 Stunden (Arbeitstage) zu installieren. Aus diesem Grund muss der Käufer in der Lage sein, das Gerät entweder zu lagern oder es vor möglichen Beeinträchtigungen zu schützen, während er auf die Installation durch unsere Techniker wartet.

Wir schliessen die Geräte mit den mitgelieferten Ausstattungen an. Alle Wasser- und Stromanschlüsse müssen für den Anschluss der Geräte am Installationsort des Kunden vorhanden sein. Der Anschluss ans Stadtgas muss durch einen zugelassenen Techniker erfolgen.

Der Kunde verpflichtet sich, Wasser, Strom, Beleuchtung und abschliessbare Räume zur Verfügung zu stellen, die für die Lagerung der gelieferten Geräte und der zur Montage mitgebrachten Werkzeuge erforderlich sind.